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Kosten

Jede Therapie wird für die individuelle Erkrankung der Patientin oder des Patienten geplannt. Der Kostenvoranschlag wird daher immer individuell je nach Zahl der Bestrahlungen und weiteren notwendigen Untersuchungen und Behandlungen erstellt. Die Kosten sind in der Regel vor Beginn der Behandlung zu begleichen.

Die Abrechnung der Kosten für Patientinnen und Patienten aus dem Ausland läuft über den internationalen Patientenservice ab.

Übernahme der Kosten durch eine Krankenversicherung

Das Proton Therapy Center Czech in Prag hat mit einigen internationalen Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften (z. B. BUPA-Britisch United Provident Association, WPA – Western Provident Association) Verträge und Vereinbarungen abgeschlossen.

Wenn Sie z. B. in Deutschland oder in Österreich krankenversichert sind, haben Sie sowie alle EU-Staatsbürger das Recht, sich auch in einem anderen EU-Mitgliedsland medizinisch behandeln zu lassen. Ob Ihre gesetzliche, staatliche oder private Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung in einem der EU-Staaten übernimmt, hängt jedoch von bestimmten Voraussetzungen ab. Bisher wurde die Übernahme der Kosten mit der jeweiligen Krankenkasse vor der dem Beginn der Behandlung besprochen und individuell entschieden. Die Übernahme kann dann entweder els Rückerstattung der Kosten erfolgen oder als eine direkte Kostenübernahme über das EU-Formular 112 (in einigen Ländern S2).

Wir unterstützen Sie gern bei der Klärung der Kostenübernahme der Protonenbehandlung mit Ihrer Krankenversicherung mit allen Unterlagen und Informationen, die von dieser benötigt werden.

Mehr Informationen zu Ihren Rechten, sich in einem EU-Land behandeln zu lassen, finden Sie z. B. hier.