Wann ist die Protonentherapie bei einer Leukämiediagnose angemessen?
Wenn Leukämie-Patienten eine Infiltration des Zentralnervensystems (ZNS) oder eine extramedulläre Beteiligung (Myelosarkom) aufweisen und ihr behandelnder Hämato-onkolog eine Strahlentherapie empfiehlt, sollte die Protonentherapie ernsthaft erwogen werden. Das bestätigen sowohl die neu aktualisierten Empfehlungen der internationalen Expertengruppe ILROG als auch die dosimetrischen Vergleiche zwischen der klassischen und der Proton-Bestrahlung.
Die ILROG-Empfehlungen gelten speziell für Patienten mit einem positiver Befund in der Cerebrospinalflüssigkeit. Weiter sollten die Protonentherapie die Patienten erwägen, bei denen eine ZNS-Erkrankung erneut aufgetreten ist und die für eine allogene Transplantation vorgesehen sind, die aber nicht auf eine Chemotherapie oder biologische Therapie ansprechen.
In diesem Fall hat die Protonentherapie große Vorteile gegenüber anderen Formen der Strahlentherapie, vor allem wegen der strahlenfreien Exposition der Organen vor den Wirbelkörpern und eine minimale systemische Toxizität (verringerte Häufigkeit von Erbrechen, Übelkeit und Durchfall). Die Protonentherapie eignet sich in diesem Fall auch für stark vorbehandelte Patienten (Patienten nach mehreren Chemotherapie-Linien) aufgrund der Reduktion der Strahlung auf Lunge, Herz, Darm und andere Organe.
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